Samstag, 14. Februar 2009

KFZ Steuer Stand 02/2009

Die Kfz-Steuer für Neuwagen soll künftig vor allem nach Kohlendioxid-Ausstoß, aber zum Teil weiterhin nach Hubraum berechnet werden. Hierdurch wird der Klimaschutzeffekt der neuen Steuer allerdings eingeschränkt.

Die Hubraum-Besteuerung sieht einen Sockel-Steuersatz von 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro für Diesel-Autos vor. Bei der CO2- Besteuerung werden die neu zugelassenen Autos mit einem Ausstoß bis zunächst 120 Gramm Kohlendioxid je Kilometer von der Steuer ganz ausgenommen. Für jedes Gramm darüber gilt ein Steuersatz von je 2 Euro. Für Altfahrzeuge bleibt es bei der reinen Besteuerung nach Größe (Hubraum).

Für zahlreiche Autofahrer dürfte sich die Steuer, die für Neuzulassungen nach dem 1. Juli gelten soll, bezahlt machen. Auch große Karossen werden teils geschont. Das zeigen Belastungs- und Entlastungs-Beispiele aus dem Finanzministerium.

Der Halter eines benzinbetriebenen Smart fortwo mit 1 Liter Hubraum und einem CO2-Ausstoss von 112 Gramm je Kilometer wird danach künftig nur noch 20 Euro Kfz-Steuer pro Jahr zahlen. Er spart damit im Vergleich zu heute 47 Euro. Für den Mercedes A 170 mit 1,7 Liter Hubraum sind bei künftig 108 Euro im Jahr immerhin noch eine Ersparnis von 6 Euro drin. Auf die Besitzer von Porsche und anderen Edel- und Großfahrzeugen müssen dagegen mit Aufschlägen rechnen. Der Halter des 6-Liter-Geländewagens Audi Quattro Q7 (Diesel) kann sich zurücklehnen.

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